- Sichtflug
- Sịcht|flug, der (Flugw.):Flug mit ausreichender Sicht auf den Boden u. entsprechender Orientierung.
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Sichtflug,die Führung eines Luftfahrzeugs nach Sicht des Piloten, d. h. im Unterschied zum Instrumentenflug ohne Überwachung und Lenkung durch den Flugsicherungs-Kontrolldienst, wobei die Vorschriften der Sichtflugregeln (englisch visual flight rules, Abkürzung VFR) zu beachten sind. Diese legen in Abhängigkeit von der Art des beflogenen Luftraums Mindestwerte für die Flug- und Bodensicht und für den Abstand von Wolken sowie Sicherheitsmindestflughöhen und eine kursabhängige Höhenstaffelung fest. Beim Sichtflug sind die Luftfahrzeugführer für die Vermeidung von Zusammenstößen nach dem Prinzip »sehen und gesehen werden« selbst verantwortlich. Zum Schutz des Instrumentenflugverkehrs ist in Deutschland der Sichtflug oberhalb der Flugfläche 100 (rd. 3 000 m Höhe) sowie in besonderen Sichtflugbeschränkungsgebieten (Verkehrsflughäfen mit hohem Verkehrsaufkommen) verboten. Durch Einführung neuer Regeln für vom Flugsicherungs-Kontrolldienst überwachte Sichtflüge (englisch controlled VFR, Abkürzung CVFR) wurden diese Beschränkungsgebiete seit 1977 wieder begrenzt für die allgemeine Luftfahrt nutzbar gemacht. In diesen Regeln werden eine Mindestausrüstung des Luftfahrzeugs mit Navigations- und Nachrichtengeräten sowie eine durch Prüfung zu erwerbende Berechtigung des Luftfahrzeugführers als Voraussetzung für die Durchführung kontrollierter Sichtflüge vorgeschrieben.* * *
Sịcht|flug, der (Flugw.): Flug mit ausreichender Sicht auf den Boden u. entsprechender Orientierung.
Universal-Lexikon. 2012.